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- Steuerzahlung und -befreiungen
Der gesunde Menschenverstand bei der Steuerzahlung
Eine Person, die entweder einen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz hat und in einem Steuerjahr 183 Tage in China gelebt hat, gilt als eine in China ansässige Person. Für die Einkünfte, die ansässige Personen aus dem In- und Ausland erhalten, wird Steuer gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes erhoben.
Eine Person, die keinen Wohnsitz hat und nicht wohnt, oder keinen Wohnsitz hat und in einem Steuerjahr kumulativ weniger als 183 Tage in China gelebt hat, gilt als eine gebietsfremde Person. Für die Einkünfte, die gebietsfremde Personen in China erhalten, wird Einkommensteuer gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes erhoben.
Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, aber mehr als ein Jahr und weniger als sechs Jahren wohnen, deren Einkünften von außerhalb Chinas stammen, können mit Genehmigung der zuständigen Steuerbehörde die Einkommensteuer für den Teil, der den Unternehmen auf chinesischem Territorium, Unternehmen und anderen Wirtschaftsorganisationen oder Einzelpersonen unterliegt, bezahlen. Personen, die mehr als sechs Jahren wohnen, sollen Steuer für Ihre Einkommen aus dem In- und Ausland bezahlen.